Wer darf auf welchem Boot mitsegeln

Die Veranstaltung ist international offen für alle Kielboote, die für eine Besatzung von zwei oder mehr Personen konstruiert sind, alleine gesegelt werden und gegen Haftpflichtschäden versichert sind.

Wie bei allen anderen Regatten auch gilt, dass alle Teilnehmer*innen Mitglied eines Verbandsvereins, Einzelmitglied des OeSV oder eines anderen von World Sailing anerkannten nationalen Verbandes sein müssen.

Die Steuerleute müssen im Besitz der OeSV Junior-Regattalizenz oder des vom OeSV ausgestellten Bfa-Binnen oder eines Bodensee-Schifferpatents sein oder ein gleichwertiges Dokument eines ausländischen Verbandes vorlegen können.

Die Regel 40.1 (Tragen von persönlichen Auftriebsmitteln) ist während der gesamten Wettfahrt gültig. Sollten die Klassenbestimmungen nicht Höherwertigeres vorschreiben, so gilt ISO-Norm 12402-5 (oder gleichwertig) als Mindestanforderung für persönliche Auftriebsmittel.
Die Verwendung von aufblasbaren Auftriebsmitteln (Automatikwesten) ist zulässig und erwünscht. Da diese auch ohnmachtssicher sind, was speziell für Einhandsegler die Sicherheit erhöht, wird das in den Folgejahren vorgeschrieben sein!

Ein Boot ist nur dann teilnahmeberechtigt, wenn es die Registrierung abgeschlossen hat sowie die/der Steuerfrau/mann den Haftungsausschluss (Haftung, Bilder, Daten) unterschrieben hat. Mit diesem erteilt man ja auch die Genehmigung, dass viele tolle Bilder aufgenommen werden, und in der Presse veröffentlicht werden dürfen.